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Pflegebedürftigkeit
"...pflegebedürftig
sind Personen, die auf Dauer,
jedoch vorraussichtlich mindestens für 6 Monate,
in Folge von Krankheiten oder Behinderungen durch
Verluste, Lähmungen oder Funktionsstörungen am Stütz-
oder Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren
Organe oder der Sinnesorgane, Funktionsstörungen des
Zentralnervensystems, Antriebs-, Gedächtnis- oder
Orientierungsstörungen, endogene Psychosen und Neurosen und geistige
Behinderungen für die gewöhnlichen
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der
hauswirtschaftlichen Versorgung) im erheblichen oder höheren Maß der
Hilfe bedürfen..."
Definition laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
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