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Pflegebedürftigkeit


"...pflegebedürftig sind Personen, die auf Dauer,
jedoch vorraussichtlich mindestens für 6 Monate,
in Folge von Krankheiten oder Behinderungen durch
Verluste, Lähmungen oder Funktionsstörungen am Stütz-
oder Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren
Organe oder der Sinnesorgane, Funktionsstörungen des Zentralnervensystems, Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen, endogene Psychosen und Neurosen und geistige Behinderungen für die gewöhnlichen
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung) im erheblichen oder höheren Maß der Hilfe bedürfen..."

Definition laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)